Beglaubigte Übersetzung Einbürgerungszusicherung

Einbürgerungsurkunde beglaubigt
übersetzen lassen ab 35.- Euro

Allgemeine Informationen zur Einbürgerungsurkunde

Die Einbürgerungsurkunde ist das zentrale Dokument und der rechtsverbindliche Nachweis für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie dokumentiert den Abschluss des Einbürgerungsverfahrens und stellt für den Eingebürgerten einen wesentlichen rechtlichen Statuswechsel dar. Ohne Aushändigung dieser Urkunde durch die zuständige Einbürgerungsbehörde – regelmäßig im Rahmen einer Urkundenübergabe – ist das Verfahren nicht vollzogen und die deutsche Staatsangehörigkeit nicht wirksam erworben.
Der Inhalt der Einbürgerungsurkunde ist gesetzlich normiert und bestätigt rechtsverbindlich die erfolgte Verleihung der Staatsangehörigkeit. Sie enthält die erforderlichen Angaben zur eingebürgerten Person, insbesondere Name, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die einschlägige Rechtsgrundlage der Verleihung. Dieses Dokument ist sorgfältig aufzubewahren, da es bei behördlichen Verfahren als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich ist, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses. Es ist funktional gleichgestellt mit der Geburtsurkunde bei Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung setzt grundsätzlich das Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen voraus. Hierzu zählen insbesondere ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet von in der Regel acht Jahren, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Kompetenzniveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen), die Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen) sowie das Bestehen des Einbürgerungstests, welcher Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland prüft. Ferner ist ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes abzugeben und die bisherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich aufzugeben.
Nach abschließender Prüfung der Unterlagen und Feststellung der Einbürgerungsvoraussetzungen übermittelt die zuständige Behörde – regelmäßig das Landratsamt oder die Stadtverwaltung – eine Einbürgerungszusicherung beziehungsweise eine Mitteilung über die bevorstehende Urkundenübergabe. Die Aushändigung der Urkunde stellt den konstitutiven Abschluss des Verwaltungsverfahrens dar und begründet die Wirksamkeit der Einbürgerung. Für viele Betroffene markiert dieser Vorgang den Übergang zu einem neuen staatsangehörigkeitsrechtlichen Status und symbolisiert die rechtliche Integration in die Bundesrepublik Deutschland. Die Urkunde ist somit nicht lediglich ein Dokument, sondern Voraussetzung für die Wahrnehmung sämtlicher Rechte und Pflichten eines deutschen Staatsangehörigen, einschließlich des aktiven und passiven Wahlrechts auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
Die Einbürgerungsurkunde dokumentiert den staatsangehörigkeitsrechtlichen Statuswechsel und eröffnet die uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ein unverzichtbares Dokument für alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben.


Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung ihrer Einbürgerungsurkunde?

Wir übersetzen das Dokument mit dem gegenüber dem Heimatstaat belegen können, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben, bereits ab € 35,- inkl. MwSt. und Versand.

Der Preis variiert in Abhängigkeit von der Sprachkombination und dem Umfang der Einbürgerungszusicherung, z.B. sofern diese mit einer Apostille oder Legalisation versehen ist. 


Bearbeitungsdauer: In der Regel innerhalb desselben Tages

Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch

Lieferung: Abholung vor Ort in Bonn bei Vorlage des Originals, per Post als Ausdruck, auf Wunsch vorab als PDF per E-Mail

Weitere Ausfertigungen der beglaubigten Übersetzung stellen wir Ihnen mit jeweils 10,- Euro in Rechnung.


Einreichung des zu übersetzenden Dokuments:

- Im Original oder als (beglaubigte) Kopie in unserem Büro in Bonn nach telefonischer Vereinbarung

  unter der 0228 4103387

- Per Mail an info(at)sprachgewaltig.de

- Per Post an unsere Büroanschrift

- Per Dokumentenupload über unser Kontaktformular

Oder nutzen sie das nachstehende Formular und lassen Sie sich im Rahmen einer persönlichen Beratung ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot erstellen.

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