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Beglaubigte Übersetzungen

Was sind beglaubigte Übersetzungen?


Übersetzungen ausländischer Urkunden müssen beglaubigt werden, sofern sie bei Behörden, Gerichten oder sonstigen Einrichtungen eingereicht werden sollen, die einen Nachweis der Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung verlangen.

Als beglaubigte Übersetzung wird eine bescheinigte oder auch bestätigte Übersetzung behördlicher oder juristischer Dokumente bezeichnet, die mit dem Beglaubigungsvermerk des Übersetzers versehen ist. Beglaubigte Übersetzungen werden durch einen gerichtlich vereidigten Übersetzer vorgenommen, der für die Beeidigung vor Gericht entsprechende Qualifikationen, wie ein Übersetzerdiplom oder auch Kenntnisse der deutschen Rechtssprache nachweisen muss. Ermächtige Übersetzer und vereidigte Dolmetscher bestätigen bei einer beglaubigten Übersetzung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung in die Zielsprache. Zur Beglaubigung einer Urkundenübersetzung ist kein Notar oder Rechtsanwalt erforderlich.

Die Beglaubigung erfolgt durch den allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Übersetzer, indem er die übersetzte Urkunde am Ende mit einem Beglaubigungsvermerk, einem Stempel und seiner Unterschrift versieht. Mit ihrem gerichtlichen Eid bestätigen allgemein beeidete Übersetzer des Weiteren, dass sie sich der Verschwiegenheit verschreiben. Sie können sich folglich sicher sein, dass auch vertrauliche Dokumente bei uns in guten Händen sind. 



Wie ist der genaue Ablauf?


Im Vorfeld der Beauftragung ist es sinnvoll, bei der zuständigen Behörde im In- und Ausland in Erfahrung zu bringen, welche Dokumente in übersetzter und beglaubigter Form vorgelegt werden müssen bzw., ob darüber hinausgehend noch die Einholung einer Apostille oder Legalisation erforderlich ist, mit der bestätigt wird, dass der Übersetzer zur Anfertigung der beglaubigten Übersetzung berechtigt ist.

Übersetzt werden kann normalerweise von einer Kopie oder dem Original, wobei die Entscheidung darüber, welches Dokument als Ausgangstext zugrunde liegen soll, der zuständigen Behörde obliegt. Sie senden uns die Urkunde zur Übersetzung im Original, in Kopie per Post oder eingescannt per E-Mail.

Nach Fertigstellung der Übersetzung können Sie die Unterlagen entweder vor Ort in Bonn abholen (und bei dieser Gelegenheit das Original vorlegen, damit die Richtigkeit der Übersetzung ausgehend von der Urschrift bestätigt werden kann) oder sich die Dokumente auf dem Postweg zustellen lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in Köln, Düsseldorf, Frankfurt, München oder im Ausland wohnen.

Falls erforderlich, erhalten Sie zudem vorab einen Scan der beglaubigten Übersetzung per E-Mail. Bei den Behörden ist jedoch in den meisten Fällen die Vorlage der beglaubigten Übersetzung im Original erforderlich. 



Welche Dokumente müssen beglaubigt werden? 


In der Regel sämtliche Urkunden, die für offizielle Zwecke übersetzt werden. Hierzu zählen Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Adoptionsurkunden, Sterbeurkunden, Führungszeugnisse, Versicherungsunterlagen, Schulzeugnisse (Abiturzeugnisse), Hochschulzeugnisse (z.B. Masterzeugnis/Bachelorzeugnis), Urkunden, ärztliche Atteste, Bescheide und Bescheinigungen aller Art, Führerscheine, Verträge, Handelsregisterauszüge sowie andere Dokumente, die den Behörden in beglaubigter Form vorzulegen sind. 



Was kostet das Ganze? 


Wir sind beide diplomierte Übersetzer bzw. Dolmetscher und keine Übersetzungsagentur. Alle Übersetzungen werden im Haus bzw. von Kollegen*innen, mit denen wir seit vielen Jahren zusammenarbeiten, angefertigt, und im Anschluss einem abschließenden Lektorat unterzogen. Das wirkt sich positiv auf den Preis der Übersetzung aus - bei uns bekommen Sie Übersetzungen direkt vom Übersetzer, ohne zwischengeschaltete Agentur, die eine entsprechende Provision für die Vermittlung in Rechnung stellt.



Ihre Vorteile auf einen Blick 


  • Bearbeitung durch einen "richtigen" Übersetzer
  • kurze Lieferfristen (in der Regel 2-3 Werktage ab Auftragserteilung)
  • Zufriedenheitsgarantie
  • Versand per Post und auf Wunsch eingescannt per E-Mail, alternativ Abholung in unserem Büro in Bonn nach Terminvereinbarung
  • einfache Zahlung per Überweisung
  • persönliche Beratung: Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten einer auszugsweisen Übersetzung oder der etwaigen Erfordernis, eine Apostille oder Legalisation einzuholen usw.



Wie können Sie uns die zu übersetzenden Dokumente zukommen lassen? 


Schritt 1

Scannen Sie das zu übersetzende Dokument ein oder machen Sie ein Foto von Ihrer Urkunde. Achten Sie dabei bitte darauf, das Dokument komplett abzulichten und auch umseitige Angaben zu erfassen (auch wenn es sich nur um einen kleinen Stempel handelt), da die uns übermittelte Vorlage ausgedruckt und an die beglaubigte Übersetzung geheftet wird.


Schritt 2

Das zu übersetzende Dokument können Sie uns in nachstehender Weise zukommen lassen:

  • Vorlage im Original oder als (beglaubigte) Kopie vor Ort in Bonn nach telefonischer Vereinbarung unter der 0228 4103387
  • Per Mail an info(at)sprachgewaltig.de
  • Per Post an unsere Büroanschrift
  • Per WhattsApp (siehe unten)
  • Per Dokumentenupload über unser Kontaktformular


Oder nutzen sie das nachstehende Formular und lassen Sie sich im Rahmen einer persönlichen Beratung ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot erstellen.

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