Eilübersetzungen
Manchmal ist Eile geboten!
Sie haben einen wichtigen Termin versäumt und benötigen nun dringend eine einfache oder beglaubigte Übersetzung in oder aus der Fremdsprache?
Wir sind der ideale Ansprechpartner in Situationen, in denen es auch mal schnell gehen muss. Immer dann, wenn Texte schnellstmöglich in eine andere Sprache übertragen werden müssen, steht Ihnen unser Eilservice zur Verfügung.
Oftmals stellt sich am Freitag unerwartet heraus, dass ein bestimmtes Dokument bis Montag übersetzt werden muss oder Sie beabsichtigen, in einer Nachlasssache ins Ausland zu fliegen und erfahren kurzfristig, dass die Ihnen vorliegende notarielle Vollmacht noch ins Englische, Spanische, Französische oder Portugiesische übersetzt werden muss. Mit diesen und ähnlichen Sorgen können Sie sich getrost an uns wenden. Wir übernehmen die Übersetzung Ihres Dokuments und stellen sicher, dass Ihnen Ihnen die übersetzten Unterlagen fristgerecht zur Verfügung stehen. Zudem garantieren wir Ihnen eine zu 100% termingerechte Expresslieferung. Dabei sind wir immer darauf bedacht, keine Fristen zuzusichern, die wir nicht einhalten können. Denn nicht immer ist alles machbar.
Kleinere Dokumente, die zum Beispiel bei einer Botschaft oder Behörde eingereicht werden sollen, können meistens noch am selben Tag mit Bestätigung/Beglaubigung bearbeitet werden. Hierzu zählen unter anderem:
Polizeiliches Führungszeugnis
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Sterbeurkunde
Meldebescheinigung
Aufenthaltstitel
Handelsregisterauszug
usw.
Hinzu kommen zahlreiche Unterlagen, die wir in dringenden Fällen innerhalb von 24 bzw. 48 Stunden bearbeiten können (sofern ausreichende Kapazitäten vorhanden sind). Beispiele hierfür sind:
Fachübersetzung im 24-Stunden-Service
Eilübersetzung im Bereich Wirtschaft
Technische Übersetzungen (Anleitungen usw.) über das Wochenende bzw. über Feiertage
Fachübersetzung Recht (Verträge usw.) im Eilverfahren
Über-Nacht-Übersetzung im Rahmen unseres Eilservices
Expressübersetzung von Vollmachten
Schnellübersetzung von Zeugnissen
Kurzfristige Übersetzung von Urkunden
Einreichung des zu übersetzenden Dokuments:
- Im Original oder als (beglaubigte) Kopie in unserem Büro in Bonn nach telefonischer Vereinbarung unter der 0228 4103387
- Per Mail an info(at)sprachgewaltig.de
- Per Post an unsere Büroanschrift
- Per Dokumentenupload über unser Kontaktformular
Oder nutzen sie das nachstehende Formular und lassen Sie sich im Rahmen einer persönlichen Beratung ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot erstellen.